Ankaufgutachten / Verkaufsgutachten

Ankaufgutachten oder Verkaufsgutachten

Ein von unseren Gutachtern durch geführtes Verkaufsgutachten oder auch Ankaufgutachten findet am Liegeplatz des Bootes beziehungsweise der Yacht statt. Aufgrund der realistischen Tatsache, dass der Verkäufer seltener gewillt ist ein Verkaufsgutachten in Auftrag zu geben, findet in der Regel die Durchführung eines Ankaufgutachtens statt. Ein solches Gutachten wird vom unsichtigen Käufer in Auftrag gegeben.

 

Prüfpunkte vom Ankaufgutachten

 

Unabhängig davon, ob das betreffende Boot an Land steht oder die zu begutachtende Yacht im Wasser liegt, so erfolgt die ausführliche Begutachtung anhand eines über einhundert Punkte umfassenden Prüfkataloges.

Akribisch werden alle zu erkennenden Mängel genau inspiziert, fotografiert und dokumentiert. Die abschließende schriftliche und bildliche Dokumentation verschafft Ihnen einen klaren Überblick über das Boot.

 

Begutachtung, an Land oder im Wasser?

 

Wir empfehlen die Begutachtung zu Land durchführen zu lassen. So kann sich der Gutachter einen besseren Überblick vom Unterwasserschiff machen. Die Besichtigung an Land gewährt bei einem Motorboot zudem eine genauere Betrachtung der Wellen und Antriebe. Bei einem Segelboot ist dadurch der gesamte Kiel genauer zu inspizieren.

Optimal gestaltet sich die Begutachtung an Land, wenn das Boot beziehungsweise die Yacht gut drei Tage vorher aus dem Wasser gekrant wurde.

 

Kosten eines Ankaufgutachtens

 

Die genauen Kosten eines Ankaufgutachtens lassen sich pauschal nicht exakt kalkulieren. Die Anzahl und der Umfang der erkannten Mängel sowie deren schriftliche wie bildliche Dokumentation bestimmen den letztendlich notwendigen Zeitaufwand. Unsere Gutachter sind jedoch gerne gewillt dieses Ankaufsgutachten in Ihrem Beisein durchzuführen. Auf diese Weise können Sie dem Gutachter jederzeit den Hinweis geben, dass eine weitere Begutachtung des betreffenden Bootes beziehungsweise der betreffenden Yacht für Sie nicht mehr relevant ist und nicht weiter durchgeführt werden muss. Auf Basis einer festvereinbarten Grundpauschale sowie eines fix vereinbarten Stundensatzes behalten Sie so stets die Gesamtkosten im Auge.

 

Rechnet sich ein Ankaufgutachten?

 

Die aufzubringenden Investitionen in ein Ankaufsgutachten in Bezug auf die gegebenenfalls später auf Sie zukommenden Folgekosten sind oftmals verhältnismäßig gering. Schnell explodieren kleine, nicht erkannte Mängel zu erheblichen Problemen oder Schäden mit großem finanziellem Aufwand. Spätestens dann ist guter Rat teuer.

 

Wann sollte ein Ankaufgutachten in Auftrag gegeben werden?

 

Das Gutachter-Netzwerk des European Institute for Maritime Services, kurz E/M/S, erstreckt sich über gesamt Europa. Gutachter und Sachverständige im Umkreis nahezu jeder europäischen Marina sind beim uns verzeichnet und gelistet. Sie haben somit den direkten Zugriff auf einen geeigneten Gutachter oder Sachverständigen in unmittelbarer Nähe Ihres in die nähere Auswahl gebrachten Gebrauchtbootes beziehungsweise Ihrer präferierten Yacht aus Vorbesitz.

Ein Ankaufgutachten sollten Sie daher in Auftrag geben, wenn unser Boot-Check dies empfiehlt oder Sie sich sonst soweit sicher sind das ausgewählte Boot beziehungsweise die ausgewählte Yacht zu kaufen.

Vorsicht sei geboten, wenn der Verkäufer ein Verkaufsgutachten vorlegt oder dieses für Sie in Auftrag geben will.

 

Fazit

Wir von E/M/S empfehlen folgende Vorgehensweise beim anstehende Bootskauf beziehungsweise Yachterwerb.
  1. Schauen Sie sich auf den bekannten Marktplätzen, sowohl im Internet wie auch in den bekannten Zeitschriften, nach einem für Sie geeigneten Gebrauchtboot oder einer gebrauchten Yacht um.
  2. Setzen Sie sich mit dem jeweiligen Verkäufer, egal ob Händler, Broker oder Privatverkäufer direkt in Verbindung und erkundigen sich umfassend nach allen Dingen, die Sie wissen wollen.
  3. Lassen Sie sich ausführliches Bild- und Fotomaterial von dem Anbieter zusenden.
  4. Treffen Sie eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Boote oder Yachten.
  5. Beauftragen Sie für Ihr ausgewähltes Boot beziehungsweise Ihre favorisierte Yacht unseren 1st Boot-Check.

Im Rahmen unseres Boots-Checks inspiziert ein Sachverständiger für Boote und Yachten im Auftrag von E/M/S das betreffende Schiff anhand eines über einhundert Checkpunkte umfassenden Prüfkatalogs. Zudem schauen sich unsere Fachleute die für Sie wichtigen Bootspapiere und Schiffsdokumente an und werten diese aus.

Entsprechend Ihrer gewonnenen Erkenntnisse aus unserem Boots-Check entscheiden Sie das weitere Vorgehen und die Notwendigkeit eines detaillierten Gutachtens, zum Beispiel eines Ankaufgutachtens / Verkaufsgutachten.

 

So behalten Sie die Kosten für ein Gutachten im Blick und sparen Geld. Unser Boot-Check gibt Ihnen einen ersten Sachverständigen-Eindruck über das Boot oder über die Yacht. Erscheinen auf den ersten Blick unseres Sachverständigen keine erkennbaren oder anzunehmenden gravierenden Schäden, kann man sich gegebenenfalls ein teureres, umfassenderes Vollgutachten sparen.

 

Bei aller Erfahrung unserer Sachverständigen und der Gründlichkeit, mit der ein Bootscheck durchgeführt wird, kann jedoch eine Garantie für Mängelfreiheit aufgrund einer rein augenscheinlichen Prüfung nicht übernommen werden. – Sie verschaffen sich aber eine grundlegende Sicherheit und ein deutlich besseres Gefühl.

Mehr Sicherheit erhalten Sie mit einem Ankaufgutachten / Verkaufsgutachten.